Allgemeine Geschäftsbedingungen URSULABOLHUIS

URSULA BOLHUIS
Ökotrophologin | Hauswirtschaftliche Betriebsleiterin

www.Struktur-Wandel.de
www.UrsulaBolhuis.com

Ludwig-Sievers-Ring 64
30659 Hannover | Germany
Tel. +49 511 37089595
bolhuis@struktur-wandel.de
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St. Nr. 147/5033/1946
UST ID. DE 96265437109

Allgemeine Bedingungen für Serviceleistungen Struktur-Wandel

01. Allgemeines – Geltungsbereich

01.1 Meine Servicebedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von meinen Servicebedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkenne ich nicht an – es sei denn, diesen wurden zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Meine Servicebedingungen gelten auch dann, wenn ich in Kenntnis entgegenstehender oder von meinen Servicebedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Leistung für den Auftraggeber vorbehaltlos ausführe.

01.2 Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Auftraggeber und mir zwecks Ausführung eines Auftrages getroffen werden, sind in einem Vertrag schriftlich zu vereinbaren.

01.3 Meine Servicebedingungen gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und/oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinn von §310 Abs. 1 BGB.

01.4 Meine Servicebedingungen gelten fortan auch weiterhin für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

02. Angebote

02.1 Angebote sind stets freibleibend und bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit meiner Bestätigung in Schrift- oder Textform.

02.2 Ist der Auftrag als Angebot gemäß §145 BGB zu qualifizieren, so kann ich dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.

03. Leistungsumfang – Mitwirkungspflichten

03.1 Vertragsgegenstand sind die im Vertrag schriftlich niedergelegten Beratungs- sowie sonstigen Dienstleistungen. Diese Leistungen werden ausschließlich im Hinblick auf das im Vertrag bezeichnete Objekt erbracht.

03.2 Leistungen, die den Berufsgruppen der Architekten, Innenarchitekten, Ingenieure, Rechtsanwälte oder Steuerberater vorbehalten sind, oder Arbeitsvermittlungsleistungen im Sinn des SGB III sind nicht Gegenstand dieses Vertrags. Soweit sich meine Leistungen im Hinblick auf das im Vertrag bezeichnete Objekt mit Architekten-, Innenarchitekten- oder Ingenieurleistungen überschneiden oder auf solche Leistungen Einfluss oder Auswirkungen haben könnten, bleibt die fachliche Verantwortung der Architekten, Innenarchitekten oder Ingenieure unberührt. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass meine Hinweise, Empfehlungen und Ratschläge in technischer Hinsicht von Architekten, Innenarchitekten oder Ingenieuren überprüft werden, soweit deren Gewerke berührt werden. Sind im Einzelfall solche Überschneidungen mit meinen Leistungen erkennbar, wird der Auftraggeber zur Kärung der Situation entsprechend informiert.

03.3 Grundlage meiner Leistungen sind die bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel, die mir der Auftraggeber auf seine Kosten einschließlich aller erforderlichen Nutzungsrechte zur Verfügung stellt.

03.4 Ich bin berechtigt, Teilleistungen zu erbringen, soweit dies dem Auftraggeber zumutbar ist.

03.5 Einweisung und Schulung von Personal gehört nur zu meinen Leistungspflichten, wenn dies ausdrücklich zuvor schriftlich vereinbart wurde. Bei Einweisungs- oder Schulungsleistungen übernehme ich keine Haftung für ein bestimmtes Ausbildungs- oder Schulungsergebnis.

03.6 Der Auftraggeber hat alle Maßnahmen zu ergreifen und mir insbesondere alle Informationen zu erteilen, die für die Erfüllung des Vertrags vernünftigerweise erforderlich sind. Der Auftraggeber ist insbesondere verpflichtet, mich in das im Vertrag bezeichnete Objekt einzuweisen. Dabei hat der Auftraggeber die Pflicht, auf alle möglichen Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen. Soweit der Auftraggeber personenbezogene Daten Dritter zwecks Verarbeitung und/oder Nutzung durch mich übermittelt, hat er dafür zu sorgen, dass die Weitergabe nur mit Einwilligung dieser Personen erfolgt. Für die Leistungserbringung notwendige Schlüssel hat uns der Auftraggeber rechtzeitig auszuhändigen.

04. Leistungszeit | Leistungserfüllung

04.1 Die Einhaltung meiner Leistungsverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

04.2 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Auftraggeber verpflichtet, Mehraufwendungen, evtl. enstehende Schäden zu ersetzen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

04.3 Sofern die Voraussetzungen von 04.2 vorliegen, geht die Gefahr und Haftung für durch mich beigestellte / gelieferte Produkte / Gegenstände in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über, in dem dieser in Annahme- bzw. Schuldnerverzug geraten ist.

04.4 Eine Haftung meinerseits nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt nur, sofern der Leistungsverzug auf einer von mir verursachten vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Das gilt ebenfalls für Verschulden durch meine Vertreter bzw. von mir gestellten Erfüllungsgehilfen – jedoch nicht für externe Leistungserbringer. Die Schadensersatzhaftung ist maximal auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

05. Änderung des Leistungsumfanges

05.1 Ändert oder ergänzt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss die vereinbarten Leistungen, so hat er mir dazu eine schriftliches Anfrage zu unterbreiten. Innerhalb einer angemessener Frist – spätestens nach 14 Tagen – bin ich berechtigt, die Änderungen / Ergänzungen zu akzeptieren, ablehnen bzw. ein geändertes Angebot vorzulegen. Eine Vereinbarung über geänderte / zusätzliche Leistungen ist nur mit meiner Bestätigung in Schrift- oder Textform wirksam.

05.2 Unterbreitet der Auftraggeber ein schriftliches Angebot nach 05.1, werden die Arbeiten nach dem bereits bestehenden Vertrag ohne die entsprechende Änderung solange fortgesetzt, bis eine Einigung über die Durchführung der gewünschten Änderungen / Ergänzungen erzielt wurde. Der Auftraggeber kann jedoch schriftlich verlangen, dass Leistungen – soweit sie von der Änderung oder Ergänzung betroffen sind – bis zur Einigung über die gewünschte Änderung oder ihre endgültige Ablehnung ausgesetzt werden.

06. Rechte an Arbeitsergebnissen, Unterlagen – Verschwiegenheit

06.1 An Organisationskonzepten, Auswertungen, Dokumentationen oder Berichten, die ich dem Auftraggeber gem. Vertrag in schriftlicher, maschinenlesbarer und/oder anderer Darstellungsform als Arbeitsergebnis übergebe, wird dem Auftraggeber mit vollständiger Bezahlung der in diesem Vertrag vereinbarten Vergütung ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares sowie auf die vertragsgegenständliche Immobilie beschränktes Nutzungsrecht auf Dauer eingeräumt.

06.2 Für alle von mir bzw. Dritten stammenden und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen, Gegenstände, Hilfsmittel bzw. in sonstiger Form verkörperten Informationen, die dem Auftraggeber bei der Vertragserfüllung nicht auf Dauer überlassen wurden, verbleiben alle Nutzungrechte bei mir. Dies gilt auch für die von mir abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschläge – es sei denn, es wurde zuvor ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
Der Auftraggeber hat diese Gegenstände, Hilfsmittel, Unterlagen einschließlich eventueller Kopien, nach Erfüllung bzw. Beendigung des Vertrages unverzüglich vollständig zurückzugeben. Gleiches gilt, sofern die Verhandlungen nicht zum Vertragsabschluß geführt haben. Insbesondere gilt sind Unterlagen sowie in sonstiger Form verkörperte Informationen, die als vertraulich bezeichnet wurden, vollständig zurückzugeben.

06.3 Meine Angebote und Kostenvoranschläge sowie dem Auftraggeber auf der Grundlage des Vertrages zur Verfügung gestellten Arbeitsergebnisse, Unterlagen sowie in sonstiger Form verkörperten Informationen dürfen nicht – weder als solche noch in irgendeiner Form inhaltlich – seitens des Auftraggebers an Dritte weitergegeben bzw. für sie zugänglich gemacht werden. Gleiches gilt ebenfalls für Vervielfältigung / Veröffentlichung – es sei denn, daß es zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Arbeitskopien für interne Verwendung sind nur unter Beibehaltung meiner Kennzeichnung als Urheberin gestattet.

06.4 Die Verschwiegenheit über alle durch den Auftrag zur Kenntnis gelangten Tatsachen gilt als selbstverständlich und vereinbart, soweit sich diese auf den Auftraggeber und den Auftragsgegenstand bezieht.

07. Personal – externe, dritte Dienstleister

07.1 Die Vertragsparteien sind für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle ihrer jeweils eingesetzten eigenen Mitarbeiter selbst verantwortlich.

07.2 Soweit ich den Auftraggeber vertragsgemäß bei der Suche nach externen, dritten Dienstleistern gleich welcher Art unterstütze, beschränkt sich meine Tätigkeit auf die reine Recherche sowie ggf. auf die Herstellung des Kontaktes. In keinem Fall werden externe Leistungserbringer / Drittpersonen im Verhältnis zum Auftraggeber als Subunternehmer für mich bzw. in meinem Auftrag tätig.

08. Preise – Zahlungsbedingungen

08.1 Mein Recht zur Änderung / Angleichung / Erhöhung von Preisen – auch nach Abschluss des Vertrages – sowie die Weitergabe von Kostensenkungen / Kostenerhöhungen, aufgrund von nicht von mir zu vertretenden Umständen, gilt als vereinbart. Die dazu nötigen Nachweise werden dem Auftraggeber auf Verlangen vorgelegt.

08.2 Alle von mir genannten Preise sind grundsätzlich Nettopreise – also zzgl. der jeweils geltenden, gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

08.3 Ein Abzug von Skonto ist nicht gestattet.

08.4 Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders aufgeführt, ist der Rechnungsbetrag inkl. MwSt und ohne Skonto / Abzug innerhalb von 08 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Dies gilt auch für in Rechung gestellte Teilleistungen. Zahlungen sind in Euro – spesen- und kostenfrei – auf das von mir genannte Konto zu überweisen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Bankkonto maßgeblich. Für die Folgen eines Zahlungsverzuges gelten die gesetzlichen Regeln.

08.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten bzw. von mir schriftlich anerkannt wurden. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

09. Haftung für mangelhafte Leistungen

09.1 Zeigt sich an von mir erbrachten Leistungen ein Mangel, so hat der Auftraggeber mir diesen unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt er diese Anzeige, so sind Ansprüche aufgrund des Mangels ausgeschlossen. §377 HGB bleibt daneben unberührt. Meine Mitarbeiter bzw. von mir vermittelte Personen sind nicht berechtigt, Mängelrügen entgegenzunehmen bzw. Erklärungen dazu abzugeben.

09.2 Eine Haftung meinerseits nach den gesetzlichen Bestimmungen erfolgt nur, wenn der Auftraggeber Schadensersatzansprüche unverzüglich geltend macht. Ausserdem hafte ich lediglich nur für Schäden, die auf nachgewiesenem Vorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit beruhen. Das gilt ebenfalls für Verschulden durch meine Vertreter bzw. von mir gestellten Erfüllungsgehilfen – jedoch nicht für externe Leistungserbringer. Die Schadensersatzhaftung ist maximal auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

09.3 Eine Haftung meinerseits nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vertragsverletzungen erfolgt nur, wenn der Auftraggeber eine schuldhafte Verletzung einer Vertragspflicht unverzüglich nachweist. Das gilt ebenfalls für Verschulden durch meine Vertreter bzw. von mir gestellten Erfüllungsgehilfen – jedoch nicht für externe Leistungserbringer. Die Schadensersatzhaftung ist maximal auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Für Folgeschäden wird keine Haftung übernommen.

09.4 Eine Haftung wird maximal bis zur Deckungssumme meiner Berufhaftpflichtversicherung übernommen.

09.5 Eine Haftung für Schäden, die daraus resultieren, dass meine Hinweise, Empfehlungen bzw. Ratschläge nicht bwz. nicht vollständig beachtet oder befolgt werden, ist ausgeschlossen.

09.6 Die Verjährungsfrist für Ansprüche aufgrund nachgewiesener, mangelhafter Leistungen beträgt 06 Monate. Für den Beginn der Verjährung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

10. Gesamthaftung

10.1 Eine weitergehende Haftung für Schäden, wie in 09. beschrieben, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß §823 BGB.

10.2 Der Ausschluss bzw. Einschränkung einer Schadensersatzhaftung gilt für die persönliche Schadensersatzhaftung meiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und von mir gestellten Erfüllungsgehilfen.

11.0 Beginn und Ende des Vertrages

11.1 Verträge kommen grundsätzlich nur mit meiner schriftlichen Auftragsbestätigung zustande.

11.2 Verträge enden nach Erbringung der vereinbarten Leistungen – spätestens jedoch zum vertraglich vereinbarten Enddatum, sofern sie nicht zuvor einvernehmlich verlängert wurden.

11.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

12. Gerichtsstand – Erfüllungsort

12.1 Gerichtsstand ist Hannover. Allerdings bin ich berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Hannover Erfüllungsort.

Ursprungs-Status: 150211

Ratingen, 220101
Ursula Bolhuis, Struktur-Wandel

231201 Statusänderung: Adressänderung – Ratingen > Hannover